Zuverlässige Durchsetzung Ihrer Rechte auf schweizerischem Hoheitsgebiet
Wenn Sie bereits ein ausländisches Gerichtsurteil oder einen Schiedsspruch erwirkt haben, reicht dies allein nicht aus, um in der Schweiz eine Zwangsvollstreckung oder sonstige rechtliche Durchsetzung zu erwirken.
Die Schweiz verlangt ein eigenständiges Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Exequatur) – selbst dann, wenn das Urteil im Ursprungsstaat bereits rechtskräftig ist.
Wann ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich?
Ein solches Verfahren ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Durchsetzung von Forderungen auf Grundlage ausländischer Gerichts- oder Schiedsurteile
- Pfändung von Vermögenswerten eines Schuldners mit Sitz oder Vermögen in der Schweiz
- Anerkennung gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse, Vertragsauflösungen oder vertraglicher Verpflichtungen
- Vollstreckung sonstiger rechtskräftiger Entscheidungen auf schweizerischem Territorium
Was wir anbieten
- Prüfung der Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung nach schweizerischem Recht
- Zusammenstellung und Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Einreichung beim zuständigen kantonalen Gericht
- Verfahrensbegleitung im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Exequatur) – am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners bzw. am Ort seiner Vermögenswerte
- Beantragung vorsorglicher Massnahmen (wenn notwendig) und Begleitung der Zwangsvollstreckung bis zur effektiven Realisierung
Welche Entscheidungen bearbeiten wir?
- Ausländische Zivilurteile (einschliesslich Versäumnisurteile)
- Schiedssprüche (gemäss New Yorker Übereinkommen)
Warum Jost & Partners Swiss Law Firm?
✔ Weltweite Expertise
Unsere Gutachten und prozessualen Schriftsätze basieren auf über 15 Jahren Erfahrung im internationalen Privatrecht, Schiedsverfahrensrecht und schweizerischen Prozessrecht.
Unser Team umfasst international tätige Schiedsrichter, Mitglieder des MCIArb (London) sowie gelistete Experten führender Schiedsinstitutionen Europas und der GUS-Staaten.
✔ Tiefgreifende Kenntnis des schweizerischen internationalen Privatrechts (IPRG) sowie der relevanten internationalen Übereinkommen (New Yorker Übereinkommen, Lugano-Übereinkommen) und der kantonalen Gerichtspraxis.
✔ Effiziente Verfahrensführung
Wir begleiten Sie durch sämtliche Phasen – von der Antragstellung über die gerichtliche Anerkennung bis zur tatsächlichen Vollstreckung Ihrer Forderung in der Schweiz.
✔ Langjährige Erfahrung in der Sicherung von Vermögenswerten
Ob Bankkonten, Immobilien oder bewegliches Vermögen – wir unterstützen bei der effektiven Sicherung und Vollstreckung im grenzüberschreitenden Kontext.
✔ Mehrsprachigkeit und Präzision
Wir arbeiten in fünf Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Ukrainisch – und erstellen sämtliche Unterlagen unter Berücksichtigung der formellen Anforderungen der schweizerischen Justiz.