Ein Unternehmen in Liechtenstein gründen

Liechtenstein zählt zu den stabilsten Finanz- und Wirtschaftsstandorten Europas. Das Fürstentum bietet Unternehmern verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, ein unternehmensfreundliches Umfeld sowie attraktive Steuersätze.

Jost & Partners begleitet Mandanten bei der Gründung liechtensteinischer Gesellschaften sowie bei der Planung von Holding- und Beteiligungsstrukturen. Von der Unternehmensgründung bis zur laufenden Betreuung erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Ein Unternehmen in Liechtenstein gründen

Bei jeder Unternehmensgründung stellt sich eine essenzielle Frage: Wo soll gegründet werden? An der Wahl des richtigen Standorts hängt weit mehr, als sich auf den ersten Blick erahnen lässt.
Die Entscheidung beeinflusst nicht nur die steuerlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens. Sie bestimmt auch, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche Kosten bei der Gründung entstehen und welche Perspektiven sich für die weitere Entwicklung des Unternehmens ergeben.
Viele Unternehmer konzentrieren sich zunächst auf die Geschäftsidee oder die Wahl der passenden Rechtsform. Dabei wird häufig unterschätzt, welchen Einfluss der Standort auf die spätere Unternehmensführung hat. Anforderungen von Banken, Verwaltungsaufwand, internationale Geschäftstätigkeiten und zukünftige Wachstumspläne sollten deshalb bereits bei der Gründung berücksichtigt werden.

Warum Liechtenstein als Standort?

Liechtenstein gehört seit Jahrzehnten zu den bevorzugten Standorten für internationale Unternehmer und Investoren. Das Fürstentum verbindet politische und wirtschaftliche Stabilität mit einer günstigen geografischen Lage und bietet Unternehmen ein verlässliches Umfeld für langfristige Planung und internationale Geschäftsbeziehungen.
Gründer profitieren zudem von kurzen Entscheidungswegen, einem überschaubaren Verwaltungsapparat, einem hohen Datenschutzniveau und unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen. Verwaltungsprozesse können dadurch häufig effizient und mit vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand abgewickelt werden.
Besonders interessant ist Liechtenstein für Unternehmer und Start-ups, die bereits bei der Gründung ihre zukünftige Entwicklung berücksichtigen möchten. Der Standort bietet einen einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 12,5 Prozent sowie interessante Möglichkeiten für Holdinggesellschaften, Beteiligungsstrukturen und die Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann lediglich die jährliche Mindestertragssteuer von CHF 1’800 anfallen.
Liechtenstein gehört zwar nicht zur Europäischen Union, ist jedoch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Dadurch erhalten Unternehmen Zugang zum europäischen Binnenmarkt, während zugleich die enge wirtschaftliche Verbindung zur Schweiz bestehen bleibt.
Je nach Unternehmensziel kommen insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaft oder die Anstalt in Betracht. Welche Rechtsform sinnvoll ist, hängt unter anderem von der geplanten Geschäftstätigkeit, dem Kapitalbedarf, der Beteiligungsstruktur und den langfristigen Zielen des Unternehmens ab.

Firmengründung mit Jost & Partners

Die Wahl des richtigen Standorts ist von zentraler Bedeutung – sie bildet jedoch lediglich den ersten Schritt.  Anschliessend gilt es, zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen zu klären: von der Wahl der passenden Rechtsform über die Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Eintragung im Handelsregister.
Begleitung während und nach der Unternehmensgründung
Jost & Partners begleitet Unternehmer, Investoren und Start-ups während des gesamten Gründungsprozesses und unterstützt auch etablierte Unternehmen bei den Aufgaben, die nach der Registrierung anfallen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung einer Geschäftsadresse, die Organisation einer Geschäftsführung oder eines Verwaltungsrats, die laufende Buchhaltung sowie die Kommunikation mit Banken und Behörden.
Rechtliche Expertise aus Zug und Vaduz
Durch die langjährige Erfahrung im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht kennt Jost & Partners die Anforderungen von Behörden, Banken und Registerstellen aus der täglichen Praxis. Mandanten erhalten dadurch einen direkten Ansprechpartner für rechtliche, organisatorische und administrative Themen rund um ihre Gesellschaft.
FAQs

FAQ zur Unternehmensgründung in Liechtenstein

Können Personen mit Wohnsitz im Ausland ein Unternehmen in Liechtenstein gründen?

Welche Rechtsformen werden in Liechtenstein am häufigsten gewählt?

Welche Unterlagen werden für die Unternehmensgründung benötigt?

Muss ich für die Unternehmensgründung persönlich nach Liechtenstein reisen?

Wer kann Geschäftsführer oder Mitglied des Leitungsorgans sein?

Was umfasst die Begleitung durch Jost & Partners?

Sind die Gründer und Aktionäre im öffentlichen Handelsregister sichtbar?

Wie werden Unternehmen in Liechtenstein besteuert?

Kann eine Gesellschaft in Liechtenstein als Holdingstruktur eingesetzt werden?

Wie viel kostet die Unternehmensgründung und wovon hängen die Kosten ab?

Wie lange dauert die Gründung eines Unternehmens in Liechtenstein?

Beschreiben Sie uns Ihre Situation, und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen

Jost & Partners
Oder kontaktieren Sie
mich direkt:
Ob Unternehmensgründung, Vermögensschutz, Nachlassplanung oder andere rechtliche Fragen – schildern Sie uns gern Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Vielen Dank! Ihre Einsendung ist bei uns eingegangen!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.