Internationale Steuerberatung

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten, internationale Beteiligungsstrukturen und Vermögenswerte in mehreren Ländern erfordern eine frühzeitige und sorgfältige steuerliche Planung. Dabei sind nicht nur die nationalen Steuerregelungen, sondern auch Doppelbesteuerungsabkommen, Anforderungen an die steuerliche Ansässigkeit, wirtschaftliche Substanz und internationale Transaktionen zu berücksichtigen.

Jost & Partners unterstützt Unternehmer, Investoren und international tätige Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung grenzüberschreitender Steuerstrukturen. Wir analysieren die bestehende oder geplante Unternehmens- und Vermögensstruktur, bewerten steuerliche Risiken und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit lokalen Steuerberatern und weiteren Spezialisten in den betroffenen Jurisdiktionen.

Warum internationale Steuerplanung erforderlich ist

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten betreffen nur selten das Steuerrecht eines einzigen Staates. Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft, der Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen im Ausland, die Ausschüttung von Dividenden, die Gewährung eines konzerninternen Darlehens, die Übertragung von geistigem Eigentum oder eine Änderung des Ortes der Unternehmensleitung können gleichzeitig steuerliche Folgen in mehreren Jurisdiktionen auslösen.
Eine Lösung, die nach dem Recht eines Staates steuerlich vorteilhaft erscheint, kann in einem anderen Staat zu zusätzlichen Steuerpflichten führen. Massgeblich sind nicht nur die jeweiligen Steuersätze, sondern auch die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft, der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, die wirtschaftliche Substanz, Regelungen zu kontrollierten ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreise, Quellensteuern und die Bestimmungen der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.
Die internationale Steuerplanung ermöglicht es, diese Folgen zu beurteilen, bevor eine Transaktion durchgeführt oder eine Unternehmensstruktur verändert wird. Ihr Ziel besteht nicht in der formalen Wahl einer Jurisdiktion mit einem niedrigeren Steuersatz, sondern in der Entwicklung einer tragfähigen und sachlich begründeten Struktur, die der tatsächlichen Geschäftstätigkeit entspricht und die gesetzlichen Anforderungen sämtlicher betroffener Staaten berücksichtigt.

Wann ist eine internationale Steuerplanung besonders wichtig?

Ein Bedarf an einer vorgängigen steuerlichen Analyse entsteht insbesondere:
bei der Gründung der Gesellschaften und Tochterunternehmen im Ausland;
bei der Errichtung internationaler Holding- und Investitionsstrukturen;
beim Erwerb oder Verkauf ausländischer Unternehmen und Beteiligungen;
bei Fusionen, Übernahmen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen;
bei der Verlagerung eines Unternehmens oder einzelner Funktionen in einen anderen Staat;
bei der Finanzierung von Gesellschaften innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe;
bei der Ausschüttung von Dividenden sowie der Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren;
bei der Übertragung von geistigem Eigentum;
beim Halten von Vermögenswerten und Immobilien in mehreren Jurisdiktionen;
bei einer Änderung der steuerlichen Ansässigkeit des Eigentümers oder eines Mitglieds der Geschäftsleitung;
bei der Planung der internationalen Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Je früher die steuerlichen Folgen bei der Planung einer Transaktion oder Struktur berücksichtigt werden, desto eher lassen sich Doppelbesteuerungen, spätere Umstrukturierungen und Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden vermeiden.

Steuerliche Ansässigkeit und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung

Die blosse Gründung oder Eintragung einer Gesellschaft in einem bestimmten Staat genügt nicht in jedem Fall, um ihre ausschliessliche steuerliche Ansässigkeit in dieser Jurisdiktion zu begründen.
Bei der Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit können insbesondere der Ort der wesentlichen Geschäftsentscheidungen, die Tätigkeit und Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, das Vorhandensein von Mitarbeitern, Geschäftsräumen und Infrastruktur sowie die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit berücksichtigt werden.
Ist eine Gesellschaft formell in einem Staat registriert, wird jedoch tatsächlich aus einem anderen Staat geleitet, kann das Risiko bestehen, dass sie dort oder gleichzeitig in mehreren Staaten als steuerlich ansässig behandelt wird.
Eine internationale Struktur muss daher neben der rechtlichen Registrierung auch eine sachgerechte Organisation der Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Substanz vorsehen.
FAQs

FAQ zur internationalen Steuerberatung und -planung

Was umfasst die internationale Steuerplanung?

Wann sollte mit der internationalen Steuerplanung begonnen werden?

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden?

Kann die Steuerbelastung einer internationalen Struktur im Voraus berechnet werden?

Welche Unternehmen benötigen eine internationale Steuerplanung besonders?

Was bedeutet der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und warum ist er wichtig?

Wie werden internationale Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen besteuert?

Was ist Verrechnungspreisgestaltung?

Kann eine bestehende internationale Struktur geändert werden?

Was umfasst die Begleitung durch Jost & Partners?

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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungs-abkommen

Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten. Sie können insbesondere die Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräusserungsgewinnen und Unternehmensgewinnen beeinflussen.
Das Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens führt jedoch nicht automatisch zur Anwendung eines ermässigten Steuersatzes oder einer Steuerbefreiung. Zu berücksichtigen sind unter anderem die steuerliche Ansässigkeit des Einkünfteempfängers, dessen Berechtigung zum tatsächlichen Bezug der Einkünfte, der wirtschaftliche Zweck der Struktur, die vorhandene Substanz und besondere Einschränkungen des anwendbaren Abkommens.
Die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens sollten deshalb vor der Durchführung einer grenzüberschreitenden Transaktion oder Einkommenszahlung geprüft werden.
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