Familienstiftung in Liechtenstein gründen

Familien-stiftung in Liechtenstein gründen

Eine Familienstiftung in Liechtenstein ermöglicht es, privates und unternehmerisches Vermögen langfristig zu strukturieren und zu erhalten, seine Verwendung und Übertragung auf künftige Generationen festzulegen sowie Fragen der Nachfolge und Vererbung frühzeitig zu regeln.

Jost & Partners begleitet die Gründung einer Familienstiftung in allen Phasen – von der Entwicklung einer individuellen Stiftungsstruktur und der Bestimmung des Begünstigtenkreises bis zur Erstellung der Gründungs- und Stiftungsdokumente. Die Stiftung wird unter Berücksichtigung der Vermögensstruktur, der Interessen der Familie und der langfristigen Ziele des Stifters ausgestaltet.

Warum eine Familienstiftung in Liechtenstein gründen?

Mit dem Wachstum des privaten und unternehmerischen Vermögens wird auch dessen langfristige Sicherung, Verwaltung und Übertragung auf künftige Generationen anspruchsvoller. Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Wertpapierportfolios, Bankvermögen und Kryptowerte können sich in verschiedenen Ländern befinden und unterschiedlichen rechtlichen sowie steuerlichen Regelungen unterliegen.
Die klassische Erbfolge ermöglicht es nicht immer, eine solche Vermögensstruktur als Einheit zu erhalten. Nach dem Tod des Vermögensinhabers kann das Vermögen unter mehreren Erben aufgeteilt, Beteiligungen können zersplittert und die Verwaltung durch unterschiedliche Interessen der Familienmitglieder oder Nachlassverfahren in mehreren Jurisdiktionen erschwert werden.
Eine liechtensteinische Familienstiftung schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für das Halten, den Schutz, die Verwaltung und die generationenübergreifende Weitergabe des Familienvermögens. Nach der Übertragung wird die Stiftung selbst Eigentümerin der Vermögenswerte. Die Nutzung des Vermögens, der Kreis der Begünstigten sowie die Voraussetzungen und der Umfang von Ausschüttungen werden vom Stifter in den Stiftungsdokumenten festgelegt.
Die rechtliche Grundlage bildet das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht aus dem Jahr 1926 in seiner jeweils geltenden Fassung.

Welche Aufgaben erfüllt eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ermöglicht insbesondere:
Geldvermögen, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Forderungen, Investitionen und Kryptowerte in einer einheitlichen Struktur zusammenzuführen;
Familienunternehmen und andere wesentliche Vermögenswerte vor einer Zersplitterung im Erbfall zu bewahren;
das Familienvermögen unabhängig vom Wohnsitz der Familienmitglieder zentral zu verwalten;
Vermögenswerte vor Zugriffen und Ansprüchen Dritter zu schützen;
die auf die Stiftung übertragenen Vermögenswerte vom persönlichen Vermögen und von den Verpflichtungen des Stifters und der Begünstigten zu trennen;
den Kreis und die Reihenfolge der Begünstigten sowie deren Anteile, Rechte und Ausschüttungsbedingungen im Voraus festzulegen;
die vom Stifter bestimmte Verwaltungs- und Nachfolgestruktur auch nach dessen Tod fortzuführen;
eine langfristige Unternehmens- und Vermögensnachfolge über mehrere Generationen zu organisieren;
Vermögen auf der Ebene Liechtensteins ohne Erbschaftssteuer an künftige Generationen weiterzugeben, unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen in den Wohnsitzstaaten der Begünstigten.
Nach der rechtswirksamen Übertragung gehören die Vermögenswerte der Stiftung. Der Stifter und die Begünstigten halten diese Vermögenswerte nicht unmittelbar. Dadurch werden die Stiftungsaktiven von deren persönlichem Vermögen getrennt und grundsätzlich dem Zugriff persönlicher Gläubiger des Stifters oder der Begünstigten entzogen.

Nachfolge nach dem Willen des Stifters

Die Familienstiftung ermöglicht dem Stifter, selbst festzulegen, wer in welcher Reihenfolge, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Ausschüttungen oder andere wirtschaftliche Vorteile aus dem Stiftungsvermögen erhält.
In den Stiftungsdokumenten können insbesondere geregelt werden:
mehrere Begünstigtenklassen oder Begünstigtenordnungen;
individuelle Quoten oder feste Ausschüttungsbeträge;
lebenslange Leistungen an den Ehegatten oder andere Personen;
Ausschüttungen erst ab einem bestimmten Alter;
die Finanzierung von Ausbildung, medizinischer Versorgung, Wohneigentum oder anderen konkreten Zwecken;
Ausschüttungen unter Bedingungen, etwa nach Abschluss einer Ausbildung;
Beschränkungen der Verwendung ausgezahlter Mittel;
die Nachfolge der Kinder und weiterer Generationen;
die Neuverteilung des Anteils eines verstorbenen Begünstigten;
der Ausschluss einer Aufteilung von Unternehmen, Immobilien oder anderen Schlüsselvermögenswerten.
Der Stifter ist bei der Bestimmung der Begünstigten nicht auf den gesetzlichen Familien- oder Erbenkreis beschränkt. Als Begünstigte können auch Personen vorgesehen werden, die rechtlich nicht zum aktuellen Familienkreis gehören oder keine gesetzlichen Erben wären. Dazu können beispielsweise nicht offiziell anerkannte Kinder, Lebenspartner, andere nahestehende Personen, Pflege- oder Ziehkinder, Vertrauenspersonen oder gemeinnützige Organisationen gehören.
Rechtlich handelt es sich dabei nicht um Erben der einzelnen Stiftungsaktiven, sondern um Begünstigte der Stiftung. Das Vermögen bleibt im Eigentum der Stiftung, während die Begünstigten die vom Stifter festgelegten Ansprüche auf Ausschüttungen oder andere Vorteile erhalten.
FAQs

FAQ zu Familienstiftungen in Liechtenstein

Warum wird eine Familienstiftung in Liechtenstein errichtet?

Welche Vermögenswerte können auf eine Familienstiftung übertragen werden?

Kann eine Familienstiftung selbst eine operative Geschäftstätigkeit ausüben?

Wie schützt eine Familienstiftung das Vermögen?

Wer verwaltet die Familienstiftung?

Wer kann Begünstigter einer Familienstiftung sein?

Welche Regelungen können für Begünstigte vorgesehen werden?

Wie unterstützt eine Familienstiftung die Nachfolgeplanung?

Ist die Familienstiftung öffentlich sichtbar?

Welche steuerlichen Vorteile kann eine Familienstiftung bieten?

Welche rechtliche Grundlage gilt für Familienstiftungen in Liechtenstein?

Was umfasst die Begleitung durch Jost & Partners?

Wie lange dauert die Errichtung einer Familienstiftung?

Welche Kosten entstehen bei der Errichtung einer Familienstiftung?

Beschreiben Sie uns Ihre Situation, und wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen

Jost & Partners
Oder kontaktieren Sie
mich direkt:
Ob Unternehmensgründung, Vermögensschutz, Nachlassplanung oder andere rechtliche Fragen – schildern Sie uns gern Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Vielen Dank! Ihre Einsendung ist bei uns eingegangen!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.

Vertraulichkeit der Ausschüttungsregelungen

Der Stifter kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Stiftungsdokumente bestimmen, in welchem Umfang einzelne Begünstigte Informationen erhalten.
Insbesondere kann vorgesehen werden, dass ein Begünstigter keine Informationen erhält über:
- die Identität weiterer Begünstigter;
- die Höhe oder Häufigkeit der Ausschüttungen an andere Personen;
- individuelle Voraussetzungen für Leistungen an andere Begünstigte;
- die Reihenfolge und Quoten anderer Familienmitglieder;
- einzelne Bestimmungen ergänzender Stiftungsdokumente.
Dadurch können unterschiedliche familiäre Situationen berücksichtigt und Konflikte durch den Vergleich individueller Ausschüttungen reduziert werden.
Weiterlesen