Professionelle Nachlassabwicklung in der Schweiz
Nach dem Tod einer Person kann erhebliche Zeit vergehen, bis die Erben das Alleineigentum an den einzelnen Nachlasswerten erwerben. Bis zur vollständigen Teilung der Erbschaft vergehen häufig mehrere Monate, in komplexeren Fällen sogar Jahre. Während dieser Übergangsphase bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und sind Gesamteigentümer des Nachlasses. Über die einzelnen Vermögenswerte kann deshalb grundsätzlich nur gemeinsam verfügt werden.
Gleichzeitig muss der Nachlass während dieser Zeit sorgfältig verwaltet, erhalten und vor Wertverlust geschützt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im Nachlass Vermögenswerte befinden, die einer laufenden Betreuung oder Überwachung bedürfen, beispielsweise:

vermietete Liegenschaften;

Bankkonten und laufende finanzielle Verpflichtungen;

Unternehmensbeteiligungen;

Fahrzeuge;

Kunstwerke und Sammlungen;

Oldtimer sowie weitere wertvolle Fahrzeuge;

sonstige Vermögenswerte, die versichert, fachgerecht aufbewahrt, gewartet oder regelmässig kontrolliert werden müssen.
Je nach Zusammensetzung des Nachlasses umfasst die Verwaltung unter anderem die Überwachung von Mietzinseinnahmen zur Vermeidung von Mietausfällen, die fristgerechte Bezahlung von Versicherungsprämien und laufenden Kosten, die Organisation von Unterhalts- und Wartungsarbeiten, die Überwachung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die sichere Verwahrung wertvoller Vermögensgegenstände.
Diese Aufgaben übernimmt eine professionelle Nachlassverwaltung und stellt sicher, dass der Nachlass bis zu seiner Teilung ordnungsgemäss verwaltet und im Interesse sämtlicher Erben erhalten bleibt.
Wie wird die Nachlassverwaltung vereinbart?
Die Nachlassverwaltung kann auf zwei Arten organisiert werden.
Vertrag mit dem Erblasser zu Lebzeiten
Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten Jost & Partners als Willensvollstrecker einsetzen. Dies erfolgt entweder durch eine entsprechende letztwillige Verfügung oder durch einen Erbvertrag.
Nach dem Tod des Erblassers übernehmen wir die Verwaltung des Nachlasses und sorgen für dessen ordnungsgemässe Erhaltung, bis die Erbteilung abgeschlossen ist.
Bereits zu Lebzeiten können unter anderem folgende Punkte verbindlich geregelt werden:

welche Massnahmen unmittelbar nach dem Todesfall zu treffen sind;

welche Entschädigung dem Willensvollstrecker zusteht;

wie einzelne Vermögenswerte erhalten, versichert und unterhalten werden sollen;

wie die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Erben ausgestaltet wird.
Vertrag mit den Erben
Hat der Erblasser zu Lebzeiten keinen Willensvollstrecker eingesetzt, können die Erben nach dem Todesfall Jost & Partners mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Grundlage hierfür bildet ein Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. OR.
In diesem Rahmen übernehmen wir die laufende Verwaltung des Nachlasses bis zur Erbteilung und entlasten die Erben von sämtlichen administrativen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Ausrichtung allfälliger Vermächtnisse, die Organisation und Überwachung laufender Verpflichtungen sowie die Koordination sämtlicher administrativer Abläufe.
Wir arbeiten dabei eng mit Banken, Versicherungen, Mietern, Behörden, technischen Dienstleistern sowie weiteren beteiligten Personen und Institutionen zusammen und stellen sicher, dass der Nachlass bis zur Teilung professionell und im Interesse aller Erben verwaltet wird.