Warum muss ein ausländisches Urteil in der Schweiz anerkannt werden?
Auch ein rechtskräftiges ausländisches Gerichtsurteil kann in der Schweiz nicht automatisch vollstreckt werden. Soll es gegen einen Schuldner verwendet oder auf Vermögenswerte in der Schweiz zugegriffen werden, muss das Urteil von einem zuständigen schweizerischen Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.
Das Verfahren richtet sich nach dem Ursprungsstaat des Urteils, dem Gegenstand des Rechtsstreits und den anwendbaren internationalen Übereinkommen. Ziel ist es, dem ausländischen Urteil die für seine Durchsetzung in der Schweiz erforderliche Rechtswirkung zu verleihen.
Wann ist die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils erforderlich?
Ein entsprechendes Verfahren ist insbesondere notwendig, wenn:

ein zugesprochener Geldbetrag von einem Schuldner in der Schweiz eingezogen werden soll;

auf Bankkonten, Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen oder andere Vermögenswerte zugegriffen werden soll;

das ausländische Urteil in einem schweizerischen Schuldbetreibungsverfahren verwendet werden soll;

vertragliche Verpflichtungen durchgesetzt werden sollen;

eine Entscheidung über die Auflösung oder Unwirksamkeit eines Vertrags anerkannt werden soll;

das ausländische Urteil in einer gesellschaftsrechtlichen oder vermögensrechtlichen Auseinandersetzung verwendet werden soll;

ein ausländischer Schiedsspruch anerkannt und vollstreckt werden soll.
Was prüft das schweizerische Gericht?
Das schweizerische Gericht führt das ausländische Verfahren nicht erneut durch und überprüft die Entscheidung grundsätzlich nicht inhaltlich. Es prüft jedoch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung erfüllt sind.
Von besonderer Bedeutung sind insbesondere:

die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts;

die Rechtskraft oder Vollstreckbarkeit der Entscheidung;

die ordnungsgemässe Zustellung und Information der Parteien;

die Wahrung des rechtlichen Gehörs;

die Vereinbarkeit mit dem schweizerischen Ordre public.