Wann benötigen Hausverwaltungen und Vermieter rechtliche Unterstützung?
Mit jedem neuen Mietvertrag entsteht ein langfristiges Vertragsverhältnis, das zahlreiche Rechte und Pflichten mit sich bringt. In der Praxis entstehen Konflikte häufig nicht nur aufgrund unterschiedlicher Interessen, sondern auch wegen unklarer Vertragsbestimmungen, versäumter Fristen, formeller Fehler oder einer unzureichenden Dokumentation.
Typische mietrechtliche Fragen betreffen insbesondere:

die Erstellung und Änderung von Mietverträgen;

Mietzinserhöhungen;

ausstehende Mietzinse und Nebenkosten;

Beanstandungen wegen Mängeln am Mietobjekt;

Verletzungen mietvertraglicher (Neben-) Pflichten;

die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses;

Kündigungen;

die Rückgabe des Mietobjekts;

Schadenersatzforderungen.
Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Dokumente korrekt vorzubereiten, die richtige Vorgehensweise festzulegen und eine Eskalation des Konflikts möglichst zu vermeiden.
Warum erfordert das schweizerische Mietrecht besondere Sorgfalt?
Das schweizerische Mietrecht regelt Mietzinserhöhungen, Mitteilungen, Pflichtverletzungen und Kündigungen detailliert.
Für zahlreiche Massnahmen gelten zwingende Fristen und Formvorschriften. Fehlerhafte Mitteilungen, eine unzureichende Begründung oder die Missachtung des vorgeschriebenen Verfahrens können dazu führen, dass eine Mietzinserhöhung, Kündigung oder andere rechtlich relevante Erklärung erfolgreich angefochten wird.
Deshalb ist nicht nur entscheidend, ob ein Anspruch besteht. Ebenso wichtig ist, dass er formal korrekt und zum richtigen Zeitpunkt geltend gemacht wird.
Laufende rechtliche Begleitung von Hausverwaltungen
Hausverwaltungen bearbeiten regelmässig eine Vielzahl gleichartiger, aber rechtlich relevanter Fälle. Eine separate Beauftragung für jede einzelne Frage kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Jost & Partners bietet Hausverwaltungen eine laufende rechtliche Begleitung. Dadurch erhalten die zuständigen Mitarbeitenden kurzfristig Unterstützung bei aktuellen Fragen, ohne bei jedem neuen Fall die Objektstruktur, die verwendeten Verträge und die internen Abläufe erneut erläutern zu müssen.
Die Begleitung kann insbesondere umfassen:

Prüfung und Erstellung von Mietverträgen;

Ausarbeitung von formellen Mitteilungen;

rechtliche Beurteilung konkreter Situationen mit Mietern;

Vorbereitung von Mietzinserhöhungen;

Begleitung von Kündigungen;

Durchführung von Ausweisungsverfahren;

Begleitung von Betreibungsverfahren;

Beantwortung mietrechtlicher Beanstandungen;

Vorbereitung von Verfahren vor der Schlichtungsbehörde;

interne Beratung der Mitarbeitenden einer Hausverwaltung;

Schulung der Mitarbeitenden zu praktischen Fragen des Mietrechts.