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Wie gründet man eine GmbH in Zug?

Wie Sie eine GmbH in Zug gründen und welche Schritte wirklich wichtig sind

Wer eine GmbH in Zug gründen möchte, profitiert gleich doppelt. Zum einen zählt der Kanton zu den steuergünstigsten Standorten der Schweiz. Zum anderen haften Sie bei einer GmbH grundsätzlich nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Gerade wenn größere Investitionen oder unternehmerische Risiken geplant sind, bietet die GmbH dadurch deutlich mehr Sicherheit als eine Einzelfirma.

Nahaufnahme eines Schreibtisches mit einem Tablet, das eine handgeschriebene To-Do-Liste mit sechs Punkten zeigt, von denen viele abgehakt oder durchgestrichen sind; im Hintergrund Computerbildschirm mit Code, Taschenrechner, Klebezettel, Tastatur und eine Hand mit Stift.

Was eine GmbH von anderen Rechtsformen unterscheidet

Die GmbH eignet sich besonders für Gründer, die ihr privates Vermögen schützen möchten. Im Gegensatz zur Einzelfirma haften Sie grundsätzlich nicht persönlich für Verbindlichkeiten des Unternehmens, sondern nur mit dem eingebrachten Stammkapital. Anders als viele vermuten, benötigen Sie dafür nicht mehrere Gesellschafter – eine GmbH kann bereits von einer einzelnen Person gegründet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und das Stammkapital von CHF 20'000 vollständig eingebracht wird.
Diese Vorteile bringen jedoch auch einige zusätzliche Anforderungen mit sich. Die Gründung muss notariell beurkundet werden, ein Eintrag ins Handelsregister ist verpflichtend und die GmbH unterliegt der gesetzlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht. Werden diese Schritte gut vorbereitet, lässt sich die Gründung in der Regel innerhalb weniger Tage abschließen.

Checkliste: GmbH in Zug gründen

1. Prüfen, ob die GmbH die passende Rechtsform ist

Die GmbH ist häufig die richtige Wahl, wenn Ihnen die Einzelfirma zu wenig Schutz bietet, eine AG für Ihr Vorhaben aber zu aufwendig wäre. Während Sie bei einer Einzelfirma grundsätzlich persönlich haften, beschränkt sich das Risiko bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen. Gleichzeitig benötigen Sie mit CHF 20'000 deutlich weniger Stammkapital als bei einer AG.
Dafür bringt die GmbH zusätzliche Pflichten mit sich, etwa die Eintragung ins Handelsregister, eine ordnungsgemäße Buchführung und – anders als bei einer Einzelfirma – die Pflicht zur beruflichen Vorsorge (BVG), sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer zwischen AG und GmbH schwankt, sollte vor allem Haftung, Kapitalbedarf und Mitwirkungsrechte der Gesellschafter miteinander vergleichen. Gerade wenn Sie eine AG in Zug gründen möchten, lohnt sich der direkte Vergleich mit der GmbH.

2. Firmennamen festlegen

Der Firmenname ist Teil Ihrer Unternehmensidentität und wird in den Statuten, beim Handelsregister und im Geschäftsverkehr verwendet. Grundsätzlich können Sie den Namen frei wählen, solange er sich ausreichend von bestehenden Unternehmen unterscheidet, nicht irreführend ist und keine öffentlichen Interessen verletzt. Der Zusatz „GmbH“ muss Bestandteil des Firmennamens sein.
Bevor Sie Ihre Firma in Zug gründen, empfiehlt sich:
eine Vorprüfung durch das zuständige Handelsregisteramt,
eine Recherche im zentralen Handelsregister, um Verwechslungen mit bestehenden Unternehmen zu vermeiden,
die Prüfung, ob die gewünschte Domain und passende Social-Media-Namen noch verfügbar sind,
gegebenenfalls eine Markenrecherche, wenn Sie Ihren Firmennamen langfristig schützen möchten.

3. Stammkapital bereitstellen

Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich, das vollständig eingezahlt werden muss. Hierfür eröffnen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank. Die ausgestellte Bankbestätigung benötigen Sie später für die notarielle Gründung.

4. Statuten und Gründungsunterlagen erstellen

Bevor der Notartermin vereinbart werden kann, müssen die Gründungsunterlagen vollständig vorliegen. Dazu gehören die Statuten, die Angaben zu den Gesellschaftern und zur Geschäftsführung sowie die Bankbestätigung über das vollständig eingezahlte Stammkapital. Nutzt die GmbH in Zug keine eigenen Geschäftsräume, benötigen Sie zusätzlich eine Domizilannahmeerklärung des Anbieters, bei dem die Gesellschaft ihren Sitz anmeldet. Wird eine Revisionsstelle eingesetzt, muss diese schriftlich bestätigen, dass sie das Mandat annimmt. Die Unterlagen werden dem Notar vorab übermittelt, damit er den Errichtungsakt für die öffentliche Beurkundung vorbereiten kann.
Zwei Personen beim Austausch von Finanzdokumenten über einen Holztisch mit Taschenrechner und Stift.

5. GmbH notariell gründen

Die Gründung einer GmbH muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Beim Notartermin werden die Gründungsunterlagen geprüft und der Errichtungsakt beurkundet. Erst danach kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen.

6. Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung wird die GmbH beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als eigenständige juristische Person. Anschließend kann das eingezahlte Stammkapital für den Geschäftsbetrieb genutzt werden.

7. Nach der Gründung alle laufenden Pflichten organisieren

Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH gegründet und Sie können den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Richten Sie frühzeitig eine ordnungsgemäße Buchhaltung ein und kümmern Sie sich um notwendige Anmeldungen bei den Sozialversicherungen. Eine Pflicht zur Mehrwertsteuer besteht in der Regel erst, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht. Ob Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, können Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung prüfen und sich dort bei Bedarf direkt registrieren.
Für die Gründung selbst sollten Sie insgesamt etwa eine bis zwei Wochen einplanen. Die Erstellung der Gründungsunterlagen dauert in der Regel ein bis fünf Tage, die Eintragung ins Handelsregister erfolgt häufig innerhalb weiterer drei bis sieben Tage.
Schweizer Flagge weht an einem Boot mit Blick auf einen See, eine Stadt am Ufer mit Häusern und einer Kirche, bewaldete Hügel und Berge unter bewölktem Himmel.

Unterstützung bei der Gründung Ihrer GmbH in Zug

Eine Unternehmensgründung ist weit mehr als das Ausfüllen von Formularen oder der Gang zum Notar. Für viele Menschen ist sie der Schritt in die Selbstständigkeit, der Beginn eines Familienunternehmens oder die Verwirklichung einer Geschäftsidee, an der sie oft schon lange arbeiten. Umso wichtiger ist es, von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Als erfahrene Wirtschaftskanzlei in vierter Generation begleitet Jost & Partners Sie bei der Gründung Ihrer GmbH oder AG in Zug – von der Wahl der passenden Rechtsform über die Erstellung der Gründungsunterlagen bis zur Eintragung ins Handelsregister. Auch wenn Sie eine internationale Steuerberatung in der Schweiz benötigen oder zwischen GmbH und AG abwägen, unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Unternehmens.

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